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Die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt wird ab dem 1. Januar 2026 geändert. Jedes Jahr sorgt die Aktualisierung dieser Leitlinie für Diskussionen, denn sie beeinflusst direkt, wie viel Unterhaltszahlungen getrennt lebende Elternteile zu leisten haben. Auch wenn die Erhöhungen für 2026 voraussichtlich moderat ausfallen, wirken sich höhere Bedarfssätze und ein steigendes Kindergeld spürbar auf den tatsächlichen Zahlbetrag aus.
Ab 1. Januar 2026: die neuen Summen beim Kindesunterhalt
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2026 in allen Altersgruppen leicht erhöht. Dies ergibt sich aus der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, die Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle ist:
| Altersstufe | Mindestunterhalt ab 2026 | Erhöhung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 0 – 5 Jahre | 486 € | +4 € |
| 6 – 11 Jahre | 558 € | +4 € |
| 12 – 17 Jahre | 653 € | +4 € |
Erhöhung des Kindesunterhalts – Hintergrund
Die jährliche Anpassung des Mindestunterhalts erfolgt zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die neuen Bedarfssätze orientieren sich an der gesetzlichen Mindestunterhaltsverordnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird – insbesondere im Hinblick auf das sozioökonomische Umfeld und Inflation.
Der Unterhalt steigt 2026 erneut nur sehr leicht an. So wird beispielsweise der Mindestunterhalt für die jüngste Altersgruppe von 482 € (2025) auf 486 € angehoben.
Wie die Düsseldorfer Tabelle funktioniert
Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich nach:
- 15 Einkommensgruppen – von 0 bis über 11.200 € monatliches Nettoeinkommen.
- Altersstufen – 0-5, 6-11, 12-17 Jahre und ab 18 Jahre.
- Selbstbehalt – für Erwerbstätige weiterhin 1.450 €, für Nichterwerbstätige 1.200 €, Stand 2025. Für 2026 wird hier keine Änderung erwartet, da das Bundesrecht bislang keinen Anlass liefert.
Die Tabelle ist eine richterliche Leitlinie und kein Gesetz, sie beeinflusst jedoch alle familienrechtlichen Unterhaltsverfahren in Deutschland direkt.
Kindergelderhöhung 2026: die Folgen
Das Kindergeld soll nach Bundestagsbeschluss ab 2026 auf 259 € pro Kind steigen.
- Für minderjährige Kinder wird das hälftige Kindergeld auf den Bedarf angerechnet (also 129,50 €).
- Das bedeutet: Der Betrag, den der Unterhaltspflichtige tatsächlich zahlen muss (Zahlbetrag), verringert sich.
- Beispiel: Mindestunterhalt 0-5 Jahre ab 2026: 486€ – 129,50€ = 356,50 € Zahlbetrag.
Für volljährige Kinder wird das Kindergeld zu 100% angerechnet.
Hier finden sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.
